Bald zahlt AHV für zwei Hörgeräte
Die Pauschale von 1237.50 Franken kann in Anspruch genommen werden, wenn beide Ohren zu einem bestimmten Prozentsatz von Hörverlust betroffen sind.
Mitte September hat der Ständerat einer Pauschale für eine beidohrige Hörgeräteversorgung im AHV-Alter zugestimmt. Die Pauschale von 1237.50 Franken kann in Anspruch genommen werden, wenn beide Ohren zu einem bestimmten Prozentsatz von Hörverlust betroffen sind.
Die neue Regelung tritt frühestens Mitte 2018 in Kraft. AHV-Bezüger, die zwei Hörgeräte brauchen, bekommen in Zukunft eine Pauschale von 1237.50 Franken*, welche die Anschaffung von zwei Hörgeräten abdecken kann. Bisher bekamen AHV-Bezüger nur eine Pauschale von 630.- Franken*, egal ob sie ein oder zwei Hörgeräte benötigen.
Wir begrüssen diese Anpassung. Denn Altersschwerhörigkeit betrifft in der Regel beide Ohren, daher sind auch beidseitig Hörgeräte nötig. Senioren mit unzureichendem Hörvermögen sind grösseren Gefahren ausgesetzt und stürzen häufiger, da die Ohren in Alarmsituationen schlechter wahrnehmen. Zudem leistet mangelndes Gehör im Alter kognitivem Abbau und Demenz Vorschub.
Die neue Regelung tritt frühestens Mitte 2018 in Kraft. pro audito schweiz empfiehlt, nicht so lange mit der Hörgeräteversorgung zu warten - wenn man es sich leisten kann. Je länger ein Hörverlust unbehandelt bleibt, desto eher verlernt das Gehirn, zu verstehen. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig um die Hörgeräteversorgung zu kümmern.
*Bei einem beidseitigen Gesamthörverlust von mindestens 35%